Liebe Kollegen,

beim Ansprechen der Halteplätze ist uns in der letzten Zeit vermehrt aufgefallen, daß einige Kollegen die Funkordnung in diesem Punkt leider noch nicht ganz verinnerlicht haben. Im Interesse einer schnellen und reibungslosen Auftragsvermittlung wollen wir das hier kurz noch einmal erläutern. Beim Ansprechen des Halteplatzes ist nur der erste Wagen vom Würfelfunk berechtigt, sich mit seiner Konzessionsnummer per Sprache zu melden. Dabei ist es egal, an welcher Position sich der Wagen insgesamt befindet. Entscheidend ist, daß kein weiterer Würfelwagen vor ihm steht. Öfters wahrzunehmende Meldungen "ich bin der Zweite" sind uns unverständlich, denn es ist ja im Regelfall für den Fahrer leicht zu erkennen, welchen Funk der unmittelbar vor ihm stehende Wagen hat. Meldet sich kein Wagen aus erster Position per Sprache, können sich nach einem Moment abwarten (!) hintenstehende Fahrzeuge durch Drücken der Sendetaste bemerkbar machen, die dann nach ihrer Position in der Gesamtzahl der wartenden Fahrzeuge an diesem Halteplatz gefragt werden. Hierbei ist es oftmals besonders ärgerlich, wenn hinten stehende Fahrzeuge sofort beim Ansprechen des Halteplatzes ihre Taste Drücken, da die in der Zentrale erscheinende Kennung nicht die des ersten Wagens ist und das zu Nachfragen führt. Im Interesse einer schnellen und reibungslosen Auftragsvermittlung möchten wir euch bitten, dies in Zukunft genau einzuhalten. Aus diesem Grunde ist es auch besonders wichtig, daß alle Fahrzeuge darauf achten, den gelben Würfel an der Antenne zu haben. Dadurch ist es sehr viel einfacher, sich auch an längeren Halteplätzen einen Überblick über die Fahrzeuge zu verschaffen. In unserem Kundenbüro sind ausreichend gelbe Würfel vorhanden.

Neue Belege für die Abrechnung von Bundestagsfahrten

Für die laufende Legislaturperiode gibt es neu gestaltete Abrechnungsbelege für Mandatsfahrten des Deutschen Bundestages (siehe Bild). Im Prinzip enthalten sie die gleichen Felder wie auch der alte orange Beleg. Ein vorzeitiges Austauschen der noch nicht verbrauchten orangen Belege ist daher nicht notwendig. Diese können noch weiter verwendet werden.