Liebe Kollegen,
bei den Gewerbevertretungen häufen sich die Beschwerden über abgelehnte Couponfahrten. Wir wurden daher gebeten, die von uns akzeptierten Coupons aufzulisten, damit eventuelle Unklarheiten beseitigt werden können.
Jeder Taxibetrieb kann folgende Coupons bei uns einlösen:
Würfelfunk Coupons und Gutscheine können bei Einlösung in unserem Kundenbüro sofort bar ausbezahlt werden. Selbstverständlich können die Coupons und Gutscheine auch per Post an uns gesendet werden. In der Regel erfolgt die Überweisung innerhalb eines Tages.
Für die uns angeschlossenen Unternehmen lösen wir darüber hinaus folgende Coupons ein:
Auch diese Coupons sind bis zum 15. des Folgemonats einzulösen. Auszahlung erfolgt Bar / Barscheck oder per sofortiger Überweisung.
Kreiditkartenbelege, ec-Kartenbelege, Rechnungsfahrten, CABCALLCARDbelege, CABCALLCARDsingle sowie weitere bargeldlose Zahlungsmittel, die über unser Vermittlungssystem gebucht wurden und mit einer Genehmigungsnummer versehen sind, werden ebenfalls bar ausbezahlt oder überwiesen. Auch hier ist die Einreichung bis zum 15. des Folgemonats vorzunehmen.
Nichteinlösung von ec-Kartenbelegen
Wie allen Kollegen bekannt ist, lösen wir korrekt ausgefüllte ec-Zahlungsbelege innerhalb der Frist in jedem Falle ein, auch wenn es eine Rückbuchung z.B. wegen Diebstahl oder anderer Gründe gab. In einigen Fällen kommt es jedoch nicht zur Auszahlung, weil die Belege nicht korrekt ausgefüllt waren. In diesen Fällen wird eine Widerspruchsfrist des Kunden abgewartet und bei erfolgreicher Buchung werden diese Belege dann später ausbezahlt. Um diese "Nichteinlösung" zu vermeiden, möchten wir euch hier auf die Fehler hinweisen, die am häufigsten zur vorläufigen Nichtauszahlung führen. In den meisten Fällen wird auf dem Beleg nicht die Kontonummer, sondern die ec-Kartennummer des Kunden vermerkt. Mit dieser Nummer können wir aber nichts anfangen. Bei Rückbuchungen lehnt die Bank die Annahme solcher Belege ab. Am zweithäufigsten fehlen die korrekten Personalausweisdaten bei Fahrten über € 30,- oder wenn die Zentrale dazu auffordert, was auch schon mal bei Fahrten unter € 30,- passieren kann. Bitte beachtet, daß diese nur von einem amtlichen Dokument stammen dürfen, also Personalausweis, Reisepaß oder Führerschein. Fahrten über € 50,- können mit der ec-Karte grundsätzlich nicht bezahlt werden. Diese Grenzen lassen sich auch durch ausfüllen mehrerer Belege für eine Fahrt nicht umgehen. In Einzelfällen fehlte auch die Unterschrift des Kunden ganz oder wurde beim Druckerbeleg auf der falschen Seite gegeben. Bei Rückbuchungen kommt es von uns zur vorzeitigen Beleganforderung. Bitte beachtet in diesen Fällen die Wochenfrist, die unserer Dienstleister von uns verlangt. Bei Beachtung all dieser Punkte steht einer Einlösung und Auszahlung der Belege nun nichts mehr im Wege.
Euer Würfel-Team