Liebe Kollegen, seit 1990 gibt es eine Vereinbarung mit dem
Landkreis Dahme-Spreewald, dass Berliner Taxen den Flughafen Schönefeld
anfahren dürfen. Im Gegenzug dürfen die Taxen des Landkreises sich auch an den
Flughäfen im Berliner Stadtgebiet bereithalten. Diese Vereinbarung wurde nun
zum 31.12.2005 gekündigt. Die Taxen des Landkreises beklagen eine
Diskriminierung im eigenen Pflichtfahrgebiet durch Berliner Taxen. Für uns ist
es schon bemerkenswert, dass die bestehende Vereinbarung überhaupt so lange
gehalten hat. Das lag wohl an der Anzahl der Flugbewegungen, die in Schönefeld
doch geringer als erwartet war. Jetzt, wo immer mehr Billigflieger Schönefeld
zu ihrem Standort machen, werden die Taxen des Landkreises unruhig und wollen
offenbar einen größeren Anteil am Geschäft haben. Aus deren Sicht ist dies
durchaus verständlich.
Bei den Verhandlungen zu dem Vertrag mit dem Landkreis
Dahme-Spreewald war damals für die Innung Heinz Peter in der Verhandlungsrunde,
der jede Beteiligung des Umlandes, egal wo, ablehnte. Die Ablehnung eines z.B.
gemeinsamen Pflichtfahrgebietes war damals gerechtfertigt, da die Gemeinden im
Umland nach dem Einigungsvertrag mit der DDR die Zahl der Taxikonzessionen
nicht begrenzen durften und so die Marktsituation nicht vorhersagbar wäre. Der
Landkreis Dahme-Spreewald hatte damals ein gemeinsames Pflichtfahrgebiet
angeboten, dieses hätte für Berliner Taxen dann bis Cottbus gereicht.
Heute sollte man aber über solche gemeinsamen Pflichtfahrgebiete mit den Nachbarkreisen durchaus nachdenken, die Klauseln des Einigungsvertrages haben ja keine Gültigkeit mehr. Solche gemeinsamen Pflichtfahrgebiete sind in anderen Städten schon lange üblich, teilweise trotz Existenz unterschiedlicher Taxitarife. So umfasst z.B. das Pflichtfahrgebiet von Köln nicht nur die Stadt Köln sondern auch Bonn, Düsseldorf, Leverkusen und weitere Landkreise. Im Gegenzug steht für die Bonner Taxen auch Köln, der Rhein-Sieg-Kreis und andere Orte auf dem "Speisezettel" Pflichtfahrgebiet.
Auch die Münchener haben ihr Pflichtfahrgebiet kräftig
ausgedehnt, es gibt dafür sogar 2 Tarifstufen. Für die Münchener stehen nicht
nur der Flughafen, sondern auch Erding, Freising, Starnberg und andere
Gemeinden auf dem Programm. Bei diesen Regelungen dürfen die Taxen, die in den
anderen Pflichtfahrgebieten zugelassen worden sind, sich nur in dem
Pflichtfahrgebiet der Heimatgemeinde bereithalten, zusätzlich aber auch an
ausgewählten Plätzen, z.B. dem Flughafen. Bei der Rückfahrt in ihr Heimatgebiet
dürfen jedoch winkende Fahrgäste mitgenommen werden. Solche oder ähnliche
Regelungen würden auch den Fahrgästen bei Fahrten ins Berliner Umland
Tarifsicherheit geben. Wir sind der Meinung, dass die Gewerbevertretungen
gerade auch in Hinblick auf die längerfristige Zukunft von Schönefeld als
Großflughafen hier eine vernünftige, langfristig tragbare Lösung für alle
aushandeln müssen. Wenn nicht schnell eine solche Lösung gefunden wird, droht
uns das Geschäft mit Schönefeld möglicherweise für immer verloren zu gehen.
Ursprünglich war dieser Kanal nur für Funkaufsichten
zugelassen, im Zuge des Wachstums des Würfelfunks wurde er als Ausweichkanal
allen Wagen zur Verfügung gestellt, es wurden hier auch Gespräche von Wagen zu
Wagen gemacht. Mit dem erweiterten Leistungsangebot des Würfelfunks hat sich
aber die Funktion geändert. Heute können auf Kanal 3 von den Kollegen mit einem
HE5000S zahlreiche Infos angefordert werden, ebenso funktioniert hier eine
ungestörte Abrechnung von Kartenzahlungen sowie Anmeldungen. Darüber hinaus
wird Kanal3 als Servicekanal genutzt, wenn auf Kanal4 Engpässe oder Störungen
auftreten. Auch anlässlich bestimmter Bestellungen, z.B. Bundestag wird hier
der Wageneinsatz koordiniert. In Zeiten, in denen fast jeder Fahrer ein Handy
hat, ist auch die Funktion des Sprechens von Wagen zu Wagen fast überflüssig
geworden. Leider gibt es immer noch einige wenige Fahrer, die auf diesem
wichtigen Kanal zahlreiche, teilweise längere Unterhaltungen führen. Dies
behindert aber die Arbeit aller anderen Kollegen, und wir bitten daher um
Verständnis dafür, dass bei dieser nicht genehmigten Nutzung des Kanal3 den
betreffenden Kollegen, die auch schon von uns angeschrieben wurden, Funkstrafen
ausgesprochen werden müssen. Selbstverständlich ist aber das Sprechen von Wagen
zu Wagen erlaubt, wenn es z.B. um Auskünfte der Kollegen geht (z.B."..mit
Lokalen mal auf 3") oder aber bei bestimmten Aufträgen, wo die Wagen
untereinander sprechen müssen. Auch ist gegen ein kurzes Verabreden zur
Kaffeepause nichts einzuwenden.