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Schönefeld adé?

 

Liebe Kollegen, seit 1990 gibt es eine Vereinbarung mit dem Landkreis Dahme-Spreewald, dass Berliner Taxen den Flughafen Schönefeld anfahren dürfen. Im Gegenzug dürfen die Taxen des Landkreises sich auch an den Flughäfen im Berliner Stadtgebiet bereithalten. Diese Vereinbarung wurde nun zum 31.12.2005 gekündigt. Die Taxen des Landkreises beklagen eine Diskriminierung im eigenen Pflichtfahrgebiet durch Berliner Taxen. Für uns ist es schon bemerkenswert, dass die bestehende Vereinbarung überhaupt so lange gehalten hat. Das lag wohl an der Anzahl der Flugbewegungen, die in Schönefeld doch geringer als erwartet war. Jetzt, wo immer mehr Billigflieger Schönefeld zu ihrem Standort machen, werden die Taxen des Landkreises unruhig und wollen offenbar einen größeren Anteil am Geschäft haben. Aus deren Sicht ist dies durchaus verständlich.

Bei den Verhandlungen zu dem Vertrag mit dem Landkreis Dahme-Spreewald war damals für die Innung Heinz Peter in der Verhandlungsrunde, der jede Beteiligung des Umlandes, egal wo, ablehnte. Die Ablehnung eines z.B. gemeinsamen Pflichtfahrgebietes war damals gerechtfertigt, da die Gemeinden im Umland nach dem Einigungsvertrag mit der DDR die Zahl der Taxikonzessionen nicht begrenzen durften und so die Marktsituation nicht vorhersagbar wäre. Der Landkreis Dahme-Spreewald hatte damals ein gemeinsames Pflichtfahrgebiet angeboten, dieses hätte für Berliner Taxen dann bis Cottbus gereicht.

Heute sollte man aber über solche gemeinsamen Pflichtfahrgebiete mit den Nachbarkreisen durchaus nachdenken, die Klauseln des Einigungsvertrages haben ja keine Gültigkeit mehr. Solche gemeinsamen Pflichtfahrgebiete sind in anderen Städten schon lange üblich, teilweise trotz Existenz unterschiedlicher Taxitarife. So umfasst z.B. das Pflichtfahrgebiet von Köln nicht nur die Stadt Köln sondern auch Bonn, Düsseldorf, Leverkusen und weitere Landkreise. Im Gegenzug steht für die Bonner Taxen auch Köln, der Rhein-Sieg-Kreis und andere Orte auf dem "Speisezettel" Pflichtfahrgebiet.

Auch die Münchener haben ihr Pflichtfahrgebiet kräftig ausgedehnt, es gibt dafür sogar 2 Tarifstufen. Für die Münchener stehen nicht nur der Flughafen, sondern auch Erding, Freising, Starnberg und andere Gemeinden auf dem Programm. Bei diesen Regelungen dürfen die Taxen, die in den anderen Pflichtfahrgebieten zugelassen worden sind, sich nur in dem Pflichtfahrgebiet der Heimatgemeinde bereithalten, zusätzlich aber auch an ausgewählten Plätzen, z.B. dem Flughafen. Bei der Rückfahrt in ihr Heimatgebiet dürfen jedoch winkende Fahrgäste mitgenommen werden. Solche oder ähnliche Regelungen würden auch den Fahrgästen bei Fahrten ins Berliner Umland Tarifsicherheit geben. Wir sind der Meinung, dass die Gewerbevertretungen gerade auch in Hinblick auf die längerfristige Zukunft von Schönefeld als Großflughafen hier eine vernünftige, langfristig tragbare Lösung für alle aushandeln müssen. Wenn nicht schnell eine solche Lösung gefunden wird, droht uns das Geschäft mit Schönefeld möglicherweise für immer verloren zu gehen.

 

Sprechen auf Kanal 3

 

Ursprünglich war dieser Kanal nur für Funkaufsichten zugelassen, im Zuge des Wachstums des Würfelfunks wurde er als Ausweichkanal allen Wagen zur Verfügung gestellt, es wurden hier auch Gespräche von Wagen zu Wagen gemacht. Mit dem erweiterten Leistungsangebot des Würfelfunks hat sich aber die Funktion geändert. Heute können auf Kanal 3 von den Kollegen mit einem HE5000S zahlreiche Infos angefordert werden, ebenso funktioniert hier eine ungestörte Abrechnung von Kartenzahlungen sowie Anmeldungen. Darüber hinaus wird Kanal3 als Servicekanal genutzt, wenn auf Kanal4 Engpässe oder Störungen auftreten. Auch anlässlich bestimmter Bestellungen, z.B. Bundestag wird hier der Wageneinsatz koordiniert. In Zeiten, in denen fast jeder Fahrer ein Handy hat, ist auch die Funktion des Sprechens von Wagen zu Wagen fast überflüssig geworden. Leider gibt es immer noch einige wenige Fahrer, die auf diesem wichtigen Kanal zahlreiche, teilweise längere Unterhaltungen führen. Dies behindert aber die Arbeit aller anderen Kollegen, und wir bitten daher um Verständnis dafür, dass bei dieser nicht genehmigten Nutzung des Kanal3 den betreffenden Kollegen, die auch schon von uns angeschrieben wurden, Funkstrafen ausgesprochen werden müssen. Selbstverständlich ist aber das Sprechen von Wagen zu Wagen erlaubt, wenn es z.B. um Auskünfte der Kollegen geht (z.B."..mit Lokalen mal auf 3") oder aber bei bestimmten Aufträgen, wo die Wagen untereinander sprechen müssen. Auch ist gegen ein kurzes Verabreden zur Kaffeepause nichts einzuwenden.