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Liebe Kollegen,

 

wenn man in einer Bäckerei für ein paar Cent Brötchen kauft, bedankt sich die Verkäuferin und fragt noch, ob man eine Tüte zum bequemeren Tragen haben möchte...Wenn man jedoch für ein paar Euro ein Taxi nehmen möchte, dann kommt es manchmal zu Nörgeleien, Beschimpfungen und ähnlichem. In einer Pizzeria wird man ja auch nicht beschimpft, wenn man nur eine billige Pizza anstatt des Filetsteaks bestellt. Der Wirt weiß genau, wenn man mit der billigen Pizza zufrieden ist, kommt man vielleicht bald wieder und bestellt vielleicht das teurere Steak. Das wissen einige "Kollegen" aber offenbar nicht. Von Fahrtablehnungen bis zu Beschimpfungen reicht hier die Beschwerdepalette. Für uns sind solche Fahrer keine Kollegen, sondern die schwarzen Schafe, die uns allen das Geschäft kaputt machen. Nicht selten sind es dieselben Fahrer, die sich auch anderen Kollegen gegenüber besonders unkollegial verhalten, z.B. durch Falschmeldungen. Wir werden uns von diesen schwarzen Schafen trennen. Wie jedes Jahr versenden wir auch diesmal Ende September die "blauen Briefe", in denen wir Betrieben und Fahrern, die häufiger Beschwerden verursachten, den Vertrag kündigen. Die in unseren Verträgen vereinbarte quartalsweise mögliche Kündigung gilt ja nicht nur für den Teilnehmer, sondern auch für den Würfelfunk.

Uns erreichten Beschwerden von Kollegen, daß sich einige schwarze Schafe durch hemmungslose Falschmeldungen unverhältnismäßig viele Aufträge erschleichen. Wir setzen zur Zeit ein Konzept um, welches solche Schummeleien in Zukunft erschweren wird.

 

Die Qualität der Beförderungsleistung des Taxigewerbes war auch zentrales Thema der letzten BZP-Sitzung in Dortmund. Ein bundesweites Konzept "Plus-Taxi" wurde vorgestellt. Wir werden die Anforderungskriterien prüfen und ggfs. in unsere VIP-Class integrieren. Außerdem werden die Ausschlußkriterien für die VIP-Class verschärft. Wer häufiger Funksperren wegen Überschreitung der Zeitvorgabe verursacht, wird aus dem System ausgeschlossen. Schwarze Schafe sind offenbar nur durch Sperren und Funkstrafen zur Vernunft zu bringen, und wenn das nicht hilft, folgt die Kündigung. Für die allermeisten Kollegen, die ihren Dienst korrekt und höflich ausführen, wird dies zum entscheidenden Vorteil werden: Immer mehr zufriedene Kunden werden sich für Würfelfunk 0800-CABCALL entscheiden, wo SERVICE GROSS geschrieben wird. Die Statistik gibt uns recht: Im August wurden über Würfelfunk so viele Fahrten vermittelt, wie noch nie zuvor in einem August. Das war in den Vormonaten auch schon der Fall. Mit der sich langsam wiederbelebenden Konjunktur erwarten wir einen geschäftigen Herbst und Winter. Auch die Zahl der Aufträge pro Wagen hat sich im August gegenüber dem Vorjahr erhöht. Die Anzahl der angeschlossenen Wagen ist mit 1300 praktisch unverändert geblieben.

 

Euer Würfelteam

 

 

Kurzinfos:

 

·         Bundestag Sitzungswochen: 8.9. - 12.9., 22.9-26.9

·         Finanzierte Komplettanlagen HE5000SE noch verfügbar, Info im Kundenbüro

·         Finanzierte GPS-Empfänger für HE5000S, für Grundig auch mit Druckerschnittstelle verfügbar

·         Drucker für HE5000SE für Kartenabrechnung lieferbar

 

 

Mitteilung nach §1 Abs. 4 der Funk- und Betriebsordnung

 

Nach §1 (4) der Funkordnung können Änderungen oder Ergänzungen durch Bekanntgabe und Aushang im Kundenbüro jederzeit geändert werden. Die Änderung bezieht sich auf den §2 Funkgeräte Abs. 3. Hier ist einzufügen:

 

Die von den zugelassenen Funkwerkstätten eingebauten Funkanlagen sind zu verplomben; die Verplombung ist durch Vorlage der Einbaubescheinigung beim Würfelfunk nachzuweisen. Erbrochene Plomben oder Siegel, sowie jeder Eingriff an der Funkanlage durch nicht autorisierte Personen oder Werkstätten hat das Erlöschen der Funkgenehmigung zur Folge. Darüber hinaus erlischt auch jedweder eventuell noch vorhandene Gewährleistungsanspruch. Der Würfelfunk kann jederzeit die Funkanlage und die Plomben überprüfen lassen. Kommt der Teilnehmer der Überprüfung nicht nach, wird der Wagen von der Funkvermittlung ausgeschlossen.

 

Diese Regelung gilt für alle Einbauten, Reparaturen usw. ab sofort. Vorhandene Geräte brauchen nicht nachträglich verplombt zu werden.