**************************************************************************** Uebersetzung Originaltitel: THE WHITE HOUSE Office of Science and Technology Policy National Security Council EMBARGOED FOR RELEASE ON March 29, 1996 Contact: (202) 456-6020 FACT SHEET U.S. GLOBAL POSITIONING SYSTEM POLICY --------------------------------------------------------------------- DAS WEISSE HAUS Buero fuer Wissenschafts- und Technologiepolitik Nationaler Sicherheitsrat ----------------------------------------------------- Zur Veroeffentlichung freigegeben 29. Maerz 1996 Kontakt: (202) 456-6020 FACT SHEET US-POLITIK ZUM GLOBAL POSITIONING SYSTEM Der Praesident hat eine umfassende nationale Politik hinsichtlich der zukuenftigen Verwaltung und Nutzung des Global Positioning System der USA (GPS) und der damit verbundenen US-regierungseigenen Zusaetze bestaetigt. Hintergrund ----------- Das Global Postioning System (GPS) wurde als Mehrzwecksystem geplant mit dem Hauptziel der Verbesserung der Effektivitaet der militaerischen Kraefte der USA und ihrer Verbuendeten. Das GPS bietet einen substantiellen militaerischen Vorteil und wird jetzt praktisch in jeden Bereich unserer militaerischen Operationen integriert. Das GPS wird ebenfalls rasch zum wichtigen Bestandteil der entstehenden Globalen Informationsinfrastruktur, mit Anwendungen, die von Kartographie und Geodaesie bis zur Verwaltung des internationalen Luftverkehrs und zu Untersuchungen der weltweiten Klimaveraenderungen reichen. Der wachsende Bedarf von Seiten militaerischer, ziviler, kommerzieller und wissenschaftlicher Nutzer hat in den USA eine kommerzielle GPS-Ausstattungs- und Serviceindustrie hervorgebracht, die Weltspitze darstellt. Zusatzsysteme zur Erweiterung der grundlegenden GPS-Dienstleistungen koennten diese zivilen und kommerziellen Maerkte noch erweitern. Das "Basis-GPS" ist definiert als die Konstellation der Satelliten, die Navigationsnutzlasten, die die GPS-Signale produzieren, Bodenstationen, Datenverbindungen und die dazugehoerigen Kommando- und Steuereinrichtungen, die vom Verteidigungsministerium betrieben und unterhalten werden; der "Standard Positioning Service" (SPS) als der zivile kommerzielle Service, der vom Basis-GPS geboten wird; und "Zusatzsysteme" als solche Systeme, die auf dem GPS basieren und bessere Echtzeitgenauigkeiten liefern als das SPS. Diese Politik stellt eine strategische Vorstellung ueber die zukuenftige Verwaltung und Nutzung des GPS dar, die ein breites Spektrum militaerischer, ziviler, kommerzieller und wissenschaftlicher Interessen beruehrt, sowohl national als auch international. Ziele der Politik ----------------- Bei der Verwaltung und der Nutzung des GPS versuchen wir, unsere oekonomische Wettbewerbsfaehigkeit und Produktivitaet zu unterstuetzen und zu erhoehen, waehrend die nationalen Sicherheitsinteressen und die aussenpolitischen Interessen der USA gewahrt bleiben. Unsere Ziele sind: (1) Staerkung und Erhaltung unserer nationalen Sicherheit. (2) Unterstuetzung der Akzeptanz und der Integration von GPS in friedliche zivile, kommerzielle und wissenschaftliche Anwendungen weltweit. (3) Unterstuetzung von Investitionen des privaten Sektors in und Nutzung von GPS-Technologien und -Diensten der USA durch diesen. (4) Foerderung der Sicherheit und Effektivitaet im Verkehrswesen und auf anderen Gebieten. (5) Foerderung der internationalen Zusammenarbeit bei der Nutzung von GPS zu friedlichen Zwecken. (6) Weiterentwicklung der wissenschaftlichen und technischen Moeglichkeiten der USA. Grundsaetze der Politik ----------------------- Wir werden GPS entsprechend der folgenden Grundsaetze betreiben und verwalten: (1) Wir werden weiterhin den GPS Standard Positioning Service fuer friedliche zivile, kommerzielle und wissenschaftliche Nutzung auf kontinuierlicher, weltweiter Basis liefern, frei von direkten Nutzerentgelten. (2) Es ist unsere Absicht, die Nutzung der GPS Selective Availability (SA) innerhalb von zehn Jahren so einzustellen, dass entsprechend Zeit und Mittel zur Verfuegung stehen, damit sich unsere militaerischen Kraefte vollstaendig auf die Arbeit ohne SA vorbereiten koennen. Um eine solche Entscheidung zu unterstuetzen, werden die betroffenen Ministerien und Behoerden Vorschlaege in Uebereinstimmung mit der in diesen Richtlinien dargelegten Politik unterbreiten. (3) GPS und US-regierungseigene Zusatzsysteme bleiben weiterhin den Nationalen Kommandobehoerden unterstellt. (4) Wir werden mit anderen Regierungen und internationalen Organisationen zusammenarbeiten, um ein angemessenes Gleichgewicht zwischen den Beduerfnissen von internationalen zivilen, kommerziellen und wissenschaftlichen Nutzern und internationalen Sicherheitsinteressen zu gewaehrleisten. (5) Wir werden die Akzeptierung von GPS- und US-regierungseigenen Zusatzsystemen als Standards fuer die internationale Nutzung befuerworten. (6) Im weitmoeglichsten Umfang werden wir kommerziell verfuegbare GPS-Produkte und -Dienste foerdern, die den Erfordernissen der US-Regierung entsprechen, und wir werden keine Aktivitaeten durchfuehren, die kommerzielle GPS-Aktivitaeten ausschliessen oder behindern, es sei denn, aus Gruenden der nationalen oder oeffentlichen Sicherheit. (7) Ein staendiges zwischenbehoerdliches GPS Executive Board, unter dem gemeinsamen Vorsitz des Verteidigungs- und Verkehrsministeriums, wird das GPS und die US-regierungseigenen Zusatzsysteme verwalten. Andere Ministerien und Behoerden werden entsprechend beteiligt. Das GPS Executive Board wird Behoerden der US-Regierung, die US-Industrie und auslaendische Regierungen konsultieren, die an der Forschung, Entwicklung, dem Betrieb und der Nutzung von Navigations- und Positionierungssystemen beteiligt sind. Diese Politik wird eingebettet in die allgemeine Finanz- und Politikorientierung, herausgegeben vom Praesidenten. Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Behoerden ----------------------------------------------- Das Verteidigungsministerium wird: (1) weiterhin das Basis-GPS erwerben, betreiben und unterhalten. (2) einen Standard Positioning Service unterhalten (wie im Federal Radionavigation Plan und in der GPS Standard Positioning Service Signal Specification definiert), der staendig weltweit verfuegbar sein wird. (3) einen Precise Positioning Service fuer die Nutzung durch das US-Militaer und andere autorisierte Nutzer unterhalten. (4) mit dem Director of Central Intelligence, dem Aussenministerium und anderen entsprechenden Ministerien und Behoerden zusammenarbeiten, um die Auswirkungen der Nutzung von GPS, seiner Zusaetze und alternativer Positierungs- und Navigationssysteme auf der Basis von Satelliten auf die nationale Sicherheit einzuschaetzen. (5) Massnahmen entwickeln, um die feindliche Nutzung von GPS und seiner Zusatzsysteme zu verhindern, um zu sichern, dass die Vereinigten Staaten einen militaerischen Vorteil behalten, ohne die zivile Nutzung uebermaessig zu unterbrechen oder zu verschlechtern. Das Verkehrsministerium wird: (1) als leitende Behoerde innerhalb der US-Regierung fuer alle foerderalen Fragen des zivilen GPS dienen. (2) wird US-regierungseigene Zusaetze zum Basis-GPS fuer Anwendungen im Verkehrswesen entwickeln und implementieren. (3) in Zusammenarbeit mit dem Handels-, Verteidigungs- und Aussenministerium die Leitung bei der Foerderung der kommerziellen Anwendungen der GPS-Technologien sowie der Uebernahme von GPS und der US-regierungseigenen Zusaetze als Standards in inlaendischen und internationalen Verkehrssystemen uebernehmen. (4) in Zusammenarbeit mit anderen Ministerien und Behoerden die von der US-Regierung gestellten zivilen GPS-Zusatzsysteme koordinieren, um Kosten gering zu halten und doppelten Aufwand zu vermeiden. Das Aussenministerium wird: (1) in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Ministerien und Behoerden mit auslaendischen Regierungen und anderen internationalen Organisationen beraten, um die Moeglichkeit der Entwicklung von bilateralen oder multilateralen Richtlinien zur Bereitstellung und Nutzung von GPS-Diensten einzuschaetzen. (2) die zwischenbehoerdliche Uebersicht ueber Instruktionen fuer US-Delegationen bei bilateralen Konsultationen oder multilateralen Konferenzen zu Planung, Betrieb, Verwaltung und Nutzung von GPS und damit verbundener Zusatzsysteme koordinieren. (3) die zwischenbehoerdliche Uebersicht ueber internationale Vereinbarungen mit auslaendischen Regierungen und internationalen Organisationen hinsichtlich der internationalen Nutzung von GPS und damit verbundener Zusatzsysteme koordinieren. Erforderliche Berichte ---------------------- Beginnend im Jahr 2000, wird der Praesident eine jaehrliche Festlegung zur weiteren Nutzung der Selective Availability des GPS treffen. Um dies zu unterstuetzen, soll der Verteidigungsminister, in Zusammenarbeit mit dem Verkehrsminister, dem Director of Central Intelligence und den Leitern anderer entsprechender Ministerien und Behoerden eine Einschaetzung und eine Empfehlung zur weiteren SA-Nutzung vorlegen. Diese Empfehlung soll dem Praesidenten ueber den Berater des Praesidenten fuer Nationale Sicherheitsfragen und den Berater des Praesidenten fuer Wissenschaft und Technologie vorgelegt werden.