Das Landgericht Frankfurt hat in einem einstweiligen Beschluss die Fahrtenvermittlungs-App Uber verboten. Das Verbot gilt für beide Apps „Uber“ und „UberPop“ und wurde für ganz Deutschland ausgesprochen.
Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wird ein Ordnungsgeld von 250.000,-€ festgesetzt, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, zu vollstrecken am Direktor der Uber B.V. mit Sitz in Amsterdam, Niederlande. Verboten wird demnach, Beförderungswünsche von Fahrgästen über die Apps "Uber" und "Uber Pop" zu vermitteln, soweit dadurch eine entgeltliche Personenbeförderung mit Kraftfahrzeugen durchgeführt wird, ohne im ...
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