Aufsichtsbehörde LABO verbietet Fahrdienst Uber in Berlin

Aufsichtsbehörde LABO verbietet Fahrdienst Uber in Berlin

Uber in Berlin verboten

Das Landesamt für Bürger und Ordnungsangelegenheiten Berlin (LABO) hat dem Fahrdienst Uber am 13. August 2014 eine Untersagungsverfügung zugestellt. Ab sofort darf Uber damit in Berlin keine Angebote mehr per Smartphone-App oder auf anderen Wegen anbieten, die gegen das Personenbeförderungsgesetz verstoßen. Für jeden Fall eines Verstoßes gegen die Untersagungsverfügung wird eine Strafe von 25.000 € gegen die Verantwortlichen angedroht. Sollte die Strafe nicht einzutreiben sein, kann sogar Zwangshaft angeordnet werden.

In einem Artikel der New York Times erklärt Hermann Waldner, Geschäftsführer von Taxi Berlin, dass er das Urteil befürwortet. Fairer Wettbewerb kann nur stattfinden, wenn alle Fahrer die gleichen Regeln zu befolgen haben. Weiter erklärt er: „Wir begrüßen diese Entscheidung, denn Priorität hat der Schutz der Kunden, z.B. durch ausreichenden Versicherungsschutz im Schadensfall.“

In einer Erklärung des LABO wird ebenfalls auf die Priorität hingewiesen, die der Schutz der Fahrgäste geniessen müsse: „Das LABO als zuständige Aufsichts- und Genehmigungsbehörde kann nicht tolerieren, dass sich dieser (Anm: der Fahrgast) im Rahmen von genehmigungspflichtiger Personenbeförderung in die Obhut von nicht übergeprüften Fahrern in nicht konzessionierten Fahrzeugen begibt und im Schadensfalle einem Haftungsausschluss der Versicherung ausgesetzt ist.“

Auch die Fahrer sollen durch die Entscheidung des LABO geschützt werden, denn die normale Kfz-Haftpflichtversicherung deckt das Risiko der Personenbeförderung lt. Erklärung des LABO nicht ab. Ferner soll das Taxigewerbe geschützt werden.

Auch den Fahrern droht Ungemach. Bei einer weiterhin durchgeführten Personenbeförderung ohne Genehmigung droht ihnen ein Bußgeld von bis zu 20.000 €. Uber erklärt, das man hinter den Fahrern stehe. Ob diese Aussage sich im Ernstfall auch auszahlt, testen sicherlich nur sehr risikofreudige Fahrer.

Die Unterlassungsverfügung ist noch nicht rechtskräftig. Uber hat gegen die Unterlassungsverfügung bereits Widerspruch eingelegt.

Hier ein kleiner Pressespiegel zum Thema: